Umweltproduktdeklaration

Meilenstein für nachhaltige Produktion

Ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Produktion ist geschafft: Für die Umweltproduktdeklaration (EPD) von Betonfertigteilen gibt es nun verifizierte Durchschnittswerte, an denen sich die Herstellerfirmen orientieren können.

Wie nachhaltig sind vorfabrizierte Produkte aus Beton? Diese Frage ist seit Kurzem etwas einfacher zu beantworten, denn europäische Normen ermöglichen es, Betonfertigteile anhand ihres ökologischen Fussabdrucks einzustufen und zu vergleichen. Die Rede ist von der Environmental Produkt Declaration (EPD).

Die EPD beschäftigt das Bauwesen schon seit Längerem, wie Volker Wetzig erklärt, Leiter Technik beim Verband SwissBeton. Nun hat SwissBeton einen weiteren Meilenstein in Sachen EPD erreicht: Der Schweizerische Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe (SÜGB), der von der europäischen ECO Platform anerkannt ist, hat die vom Verband eingereichten Kennwerte zur EPD verifiziert und somit deren Nachvollziehbarkeit bestätigt. «Diese Entwicklung ist für die Branche sehr nützlich», sagt Volker Wetzig, «denn sie schafft einen Massstab mit Durchschnittswerten, an denen sich die Hersteller orientieren können.»

Ergebnisse aus Umfrage als Grundlage

Zur Evaluierung der EPD-Kennwerte haben Schweizer Betriebe aus der Betonvorfertigung massgeblich beigetragen, denn sie basieren auf Ergebnissen aus einer Umfrage bei den Mitgliedern von SwissBeton. Diese ist gemäss Volker Wetzig auf reges Interesse gestossen. «Die Rücklaufquote betrug über die Hälfte, das ist erfreulich», bilanziert er. Die typischen Produkte, welche die Mitglieder genannt hatten, wurden für die Erhebung gemäss der folgenden Tabelle gruppiert:

Dank den Antworten der SwissBeton-Mitglieder konnten Daten der Produktionsaufwände und der Produktzusammensetzung ermittelt, auf ihre Plausibilität geprüft und zu Durchschnitts-EPD zusammengefasst werden.

Alle Phasen mit einbezogen

Die von SwissBeton erarbeiteten EPD-Werte für Betonfertigteile liegen seit Februar 2025 vor. Neben der Fertigung der Elemente in den Werken umfassen sie auch die Herstellung der Ausgangsstoffe, alle Verladearbeiten und Transporte, die Aufwände beim Einbau, den Rückbau und die Wiederverwertung. Auch die Armierung, der Schalungsaufwand und der Einbau des Betons gehören dazu. «Nun haben wir eine gute Grundlage für sämtliche Deklarationen, mit denen die ökologischen Fussabdrücke von Betonfertigteilen miteinander verglichen werden können», sagt Volker Wetzig.

Die folgende Tabelle zeigt die geltenden EPD-Kennzahlen. Der Parameter wird auf der Basis der Europäischen Norm SN EN 15804+A2 bestimmt und ist in der Bauproduktegesetzgebung festgelegt.

*GWP = Global Warming Potential. Dies ist ein spezifischer Wert innerhalb der EPD, der die Treibhausgaswirkung eines Produkts quantifiziert, ausgedrückt als CO2-Äquivalent.

Die Ergebnisse werden in Bezug auf das Gewicht der Elemente ausgewiesen. Die Experten machen in ihrer Zusammenfassung allerdings darauf aufmerksam, dass auch andere Bezugseinheiten beachtet werden müssen, zum Beispiel Laufmeter bei Rohren, die Art der Betonmischungen, Gewichtsoptimierungen oder ein Vergleich mit Ortbeton.

Die Werte beziehen sich im Übrigen nicht nur auf die Schweiz, sie orientieren sich am Vorgehen im gesamten europäischen Raum und sind  bestmöglich harmonisiert. Dies dank bilateralen Abkommen, die zur Folge haben, dass der internationale Austausch und die Zusammenarbeit optimiert wurden.

Weniger Aufwand, mehr Nachhaltikgeit

Und was bedeuten die neuen Durchschnittswerte konkret für die Herstellerbetriebe von Betonfertigteilen? «Für jeden einzelnen Hersteller reduzieren sie den Aufwand», sagt Volker Wetzig. Dies, weil sie unter anderem sinnvolle Anhaltspunkte bezüglich Zementgehalt und Zementtyp im Beton vermitteln.

Laut dem Experten sind sowohl administrative als auch logistische Konsequenzen zu erwarten. Im Bereich Administration wird es darum gehen, die Deklarationen gegenüber Kunden transparent offenzulegen. Ausserdem können veränderte Betonrezepturen dazu führen, dass Anpassungen an den Anlagen oder Abläufen in den Werken nötig werden. Zum Beispiel, weil die Betonelemente aufgrund anderer Rezepturen länger in der Schalung verweilen müssen als bisher.

«Ich gehe davon aus, dass die EPD dadurch nicht nur zur Senkung der Emissionen, sondern auch zur Innovationskraft beitragen», fasst Volker Wetzig zusammen. «Das ist ein willkommener Nebeneffekt.»

Empfohlen, noch nicht verpflichtend

Wie Volker Wetzig hervorhebt, handelt es sich bei den Durchschnitts-EPD derzeit nicht um Verpflichtungen, sondern um Empfehlungen. Die Bauherren müssen nicht, können die EPD jedoch in den Ausschreibungen verlangen. Mit den von SwissBeton erstellten Durchschnitts-EPD können Betonproduktehersteller dieses Bedürfnis abdecken. Da die Umweltproduktdeklaration in der europäischen Bauproduktegesetzgebung bereits heute vorgeschrieben ist und die Schweiz angehalten ist, diese Änderungen zu übernehmen, ist davon auszugehen, dass die Abgabe der EPD-Werte im Baubereich (Durchschitts–EPD oder einzelne EPD) im Lauf der kommenden drei bis fünf Jahren im harmonisierten Normbereich verbindlich wird. «Es lohnt sich deswegen, sich bereits jetzt mit dieser Thematik auseinanderzusetzen», sagt Volker Wetzig.

Facebook
LinkedIn
Twitter
E-Mail